 
 
  © 2025 – Katholische Kindertagesstätte Aschheim
 
 
  
 
  
Beiträge
  gültig für das Kiga-Jahr 2025/2026   (1. September 2025 bis 31. August 2026)
  Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat:
  
  
  
  
  
  Für den Kindergarten
  
  
  Für die Kinderkrippe
  Dauer
  
  
  
  
  ohne Essen
  
  mit Essen
  
  mit Essen
  4 bis 5 Stunden
  
  
  143,00 €
  
  223,00 €
  
  261,50 €
  5 bis 6 Stunden
  
  
  -
  
  236,00 €
  
  278,00 €
  6 bis 7 Stunden
  
  
  -
  
  249,00 €
  
  294,50 €
  7 bis 8 Stunden
  
  
  -
  
  262,00 €
  
  311,00 €
  8 bis 9 Stunden
  
  
  -
  
  275,00 €
  
  327,50 €
  mehr als 9 Stunden 
    
  -
    
  288,00 € 
    
  -
  Der Betrag ist bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten.
  Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer 
  Gemeinde (Kindergarten, Krippe oder Hort), so ermäßigt sich die Gebühr für
      - das 2. Kind um 35 %,
      - das 3. Kind um 50 %,
      - das 4. Kind um 75 %,
  wobei für das älteste Kind immer der volle Betrag anfällt. 
  Wichtig:
  Eine Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn von den Eltern ein schriftlicher 
  Nachweis vorgelegt wird (z.B. Gebührenbescheid der entsprechenden 
  Einrichtung). Die Beitragsermäßigung erfolgt erst ab dem Monat indem der
  Nachweis vorliegt. Rückwirkende Ermäßigungen können nicht vorgenommen 
  werden.
  Laut Beschluss der Gemeinde Aschheim werden die Gebühren in den Jahren 
  2026 bis 2028 jährlich zum 1. September in der niedrigsten Buchungsstufe um 
  5,00 € erhöht.
  Zusätzlich ermäßigt sich der Kindergarten-Beitrag durch den staatlichen Zuschuss zum 
  Elternbeitrag (gültig ab 01.04.2019)
  [Auszug aus BayKiBig Art. 23 (3):]
  Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des 
  Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt 
  gewährt. 
  Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt.
  Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. 
  Dem Träger ist das Recht vorbehalten, die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen.
  Die Anmeldegebühr beträgt für die erstmalige Anmeldung 5,00 € und ist mit der ersten 
  Beitragszahlung fällig.
 
 