© 2025 – Katholische Kindertagesstätte Aschheim

Beiträge

gültig für das Kiga-Jahr 2025/2026   (1. September 2025 bis 31. August 2026)

Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat: Für den Kindergarten Für die Kinderkrippe Dauer ohne Essen mit Essen mit Essen 4 bis 5 Stunden 143,00 € 223,00 € 261,50 € 5 bis 6 Stunden - 236,00 € 278,00 € 6 bis 7 Stunden - 249,00 € 294,50 € 7 bis 8 Stunden - 262,00 € 311,00 € 8 bis 9 Stunden - 275,00 € 327,50 € mehr als 9 Stunden - 288,00 € - Der Betrag ist bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten, Krippe oder Hort), so ermäßigt sich die Gebühr für - das 2. Kind um 35 %, - das 3. Kind um 50 %, - das 4. Kind um 75 %, wobei für das älteste Kind immer der volle Betrag anfällt. Wichtig: Eine Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn von den Eltern ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird (z.B. Gebührenbescheid der entsprechenden Einrichtung). Die Beitragsermäßigung erfolgt erst ab dem Monat indem der Nachweis vorliegt. Rückwirkende Ermäßigungen können nicht vorgenommen werden. Laut Beschluss der Gemeinde Aschheim werden die Gebühren in den Jahren 2026 bis 2028 jährlich zum 1. September in der niedrigsten Buchungsstufe um 5,00 € erhöht. Zusätzlich ermäßigt sich der Kindergarten-Beitrag durch den staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag (gültig ab 01.04.2019) [Auszug aus BayKiBig Art. 23 (3):] Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt. Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht vorbehalten, die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen. Die Anmeldegebühr beträgt für die erstmalige Anmeldung 5,00 € und ist mit der ersten Beitragszahlung fällig.
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gültig für das Kiga-Jahr 2025/26

(1. September 2025 bis 31. August 2026) Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat: Für den Kindergarten Dauer ohne Essen mit Essen 4 bis 5 Stunden 143,00 € 223,00 € 5 bis 6 Stunden - 236,00 € 6 bis 7 Stunden - 249,00 € 7 bis 8 Stunden - 262,00 € 8 bis 9 Stunden - 275,00 € mehr als 9 Stunden - 288,00 € Für die Kinderkrippe Dauer mit Essen 4 bis 5 Stunden 261,50 € 5 bis 6 Stunden 278,00 € 6 bis 7 Stunden 294,50 € 7 bis 8 Stunden 311,00 € 8 bis 9 Stunden 327,50 € Der Betrag ist bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten, Krippe oder Hort), so ermäßigt sich die Gebühr für - das 2. Kind um 35 %, - das 3. Kind um 50 %, - das 4. Kind um 75 %, wobei für das älteste Kind immer der volle Betrag anfällt. Wichtig: Eine Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn von den Eltern ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird (z.B. Gebührenbescheid der entsprechenden Einrichtung). Die Beitragsermäßigung erfolgt erst ab dem Monat indem der Nachweis vorliegt. Rückwirkende Ermäßigungen können nicht vorgenommen werden. Laut Beschluss der Gemeinde Aschheim werden die Gebühren in den Jahren 2026 bis 2028 jährlich zum 1. September in der niedrigsten Buchungsstufe um 5,00 € erhöht. Zusätzlich ermäßigt sich der Kindergarten- Beitrag durch den staatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag (gültig ab 01.04.2019) [Auszug aus BayKiBig Art. 23 (3):] Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt. Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht vorbehalten, die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen. Die Anmeldegebühr beträgt für die erstmalige Anmeldung 5 € und ist mit der ersten Beitragszahlung fällig. ersten Beitragszahlung fällig.