Beiträge (gültig ab 01. Sept. 2023)
Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat:
Für den Kindergarten | Für die Kinderkrippe (incl. Essen) |
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Dauer | ohne Essen | mit Essen | ||||
4 bis 5 Stunden | 132,00 € | 192,00 € | 230,50 € | |||
5 bis 6 Stunden | 144,00 € | 204,00 € | 246,00 € | |||
6 bis 7 Stunden | 156,00 € | 216,00 € | 261,50 € | |||
7 bis 8 Stunden | 168,00 € | 228,00 € | 277,00 € | |||
8 bis 9 Stunden | 180,00 € | 240,00 € | 292,50 € | |||
mehr als 9 Stunden | 192,00 € | 252,00 € |
Der Betrag ist bis zum 5. eines jeden
Monats im Voraus zu entrichten.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie
gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten, Krippe
oder Hort), so ermäßigt sich die Gebühr für
- das 2. Kind um 35 %,
- das 3. Kind um 50 %,
- das 4. Kind um 75 %,
wobei für das älteste Kind immer der volle Betrag anfällt.
Wichtig: Eine Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn
von den Eltern ein schriftlicher
Nachweis vorgelegt wird (z.B. Gebührenbescheid der entsprechenden
Einrichtung). Die Ermäßigung gilt ab dem der Vorlage folgenden Monat.
Laut Beschluß der Gemeinde Aschheim werden die Gebühren in den
Jahren 2022 bis
einschließlich 2025 jährlich zum 1. September
in der niedrigsten Buchungsstufe um 5,-- € erhöht. Anschließend folgt
eine Staffelung von 10% in den einzelnen Buchungszeitkategorien.
Zusätzlich ermäßigt sich der Kindergarten-Beitrag durch den staatlichen
Zuschuß zum Elternbeitrag (gültig ab 01.04.2019)
[Auszug aus BayKiBig Art. 23 (3):]
2Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1.
September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet,
bis zum Schuleintritt gewährt.
Essensbeiträge werden grundsätzlich nicht ermäßigt.
Die Beiträge müssen für das ganze
Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht
vorbehalten, die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen.
Die Anmeldegebühr beträgt für die erstmalige Anmeldung 5,00 € und ist mit der ersten Beitragszahlung fällig.