Beiträge.
Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat:
| Für den Kindergarten | Für die Kinderkrippe | |||||
| Dauer | ohne Essen | mit Essen | ||||
| 4 bis 5 Stunden | 76 € | 126 € | 154 € | |||
| 5 bis 6 Stunden | 81 € | 131 € | 164 € | |||
| 6 bis 7 Stunden | 86 € | 136 € | 174 € | |||
| 7 bis 8 Stunden | 96 € | 146 € | 179 € | |||
| 8 bis 9 Stunden | 106 € | 156 € | 194 € | |||
| mehr als 9 Stunden | 116 € | 166 € | ||||
Der Betrag ist bis zum 5. eines jeden
Monats im Voraus zu entrichten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie
gleichzeitig eine andere Einrichtung in unserer Gemeinde (Kindergarten, Krippe
oder Hort), so ermäßigt sich die Gebühr für
- das 2. Kind um 30 €,
- das 3. Kind um 40 €,
- das 4. Kind um 50 €,
wobei für das älteste Kind immer der volle Betrag anfällt.
Die Beiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr (12 Monatsbeiträge) entrichtet werden. Dem Träger ist das Recht vorbehalten, die Beitragshöhe der Kostenentwicklung anzupassen.
Die Anmeldegebühr beträgt für die erstmalige Anmeldung 5 Euro und ist mit der ersten Beitragszahlung fällig. Das Getränkegeld ist jeweils in der Gruppe zu entrichten.